Handgeschrieben oder Notar?
Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB ist komplett vom Erblasser handschriftlich verfasst, unterschrieben, datiert — kostenlos und rechtsgültig. Notariell ist pflicht nur bei: Grundstückszuwendungen in manchen Fällen, Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft in komplexen Fällen. Notarkosten richten sich nach Nachlasswert (ca. 200-1000 EUR bei 100k-500k Vermögen). Unser Tool erstellt dir den Text rechtsgültig — du schreibst ihn dann eigenhändig ab und unterschreibst.
Eigenhändig + Unterschrift + Datum = rechtsgültig. Maschinen- oder Computer-getippt = UNGÜLTIG (außer in Notarform).



